Einsteiger Guide: Rechtliche Hinweise die Webseitenbetreiber beachten sollten!

May 1, 2018

Ein staubtrockenes Thema, aber Diebstahl, Verleumdung, Plagiate und Beleidigungen gehören leider zum Alltag im Internet.

Durch die scheinbare Anonymität glauben viele Nutzer, dass sie tun und lassen können, was sie wollen.

Wordpress-Blogger können ein Lied davon singen. Ihr müsst euch jedoch nicht alles gefallen lassen.

Auch im Internet gibt es Gesetze und Regeln. Wenn ihr diese beachtet, könnt ihr euch auch effektiv wehren, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Auch wenn es dein Blog ist, es ist noch lange nicht alles erlaubt

Prinzipiell kannst du auf deinem Blog zwar veröffentlichen, was du willst, aber es gibt auch da zahlreiche rechtliche Fallstricke.

Wenn du dich jedoch an die Regeln und die inoffiziellen "Blogger-Gesetze" hältst, vermeidest du sowohl rechtliche Probleme als auch Streitigkeiten mit der Blogger-Community.

Hierbei ist es egal, ob du WordPress oder ein anderes Programm für deinen Blog verwendest.

Im Web gerät die gute Kinderstube leider ebenso bei Bloggern wie auch bei Kommentatoren schnell mal in Vergessenheit.

Beleidigungen, Fäkalsprache und Drohungen sind jedoch absolut unangebracht und zerstören schnell die Atmosphäre eines Blogs.

Das solche Verhaltensweisen auch die Nerven strapazieren wird deutlich, wenn man sich die Zahlen der Blogger ansieht, die sich, zumindest für eine Auszeit, aus dem Netz zurückziehen.

Kein Fall ist wie der andere

Wir haben die hier aufgeführten Tipps bewusst allgemein gehalten, weil jeder Fall unter rechtlichen Aspekten für sich alleine betrachtet und beurteilt werden muss.

Wir können euch aufgrund der verworrenen Rechtslage im Internet leider nur auf wichtigste Fallstricke im Zusammenhang mit Blogs hinweisen.

Viele Probleme entstehen zudem gerade aus Trivialitäten, also Kleinigkeiten, an die normalerweise kein Mensch so einfach denkt.

Deswegen solltet Ihr Eure Blogs lieber einmal mehr kontrollieren und vor allem auf eventuelle rechtliche Schwachstellen achten. So bietet Ihr den allgegenwärtigen Abmahnern so wenig wie möglich Angriffsfläche.

Da wir euch hier keine konkrete Rechtsberatung bieten dürfen, solltet Ihr euch bei Unsicherheiten oder Problemen für die hier keine Lösung aufgezeigt wird im Zweifelsfall immer an einen Anwalt für Internet-Recht wenden.

Auch im Zusammenhang mit Urheberrechten empfiehlt sich oft eine anwaltliche Beratung.

Was du gänzlich vermeiden solltest

Gerade im Internet ist es schnell passiert. Man schreibt sich den Frust über eine Person oder ein Unternehmen, über das man sich geärgert hat von der Seele und überschreitet eine Grenze.

Beleidigungen, die man von Angesicht zu Angesicht nicht so aussprechen würde, sind schnell hingeschrieben aber im Netz genauso verboten wie im realen Leben und somit unbedingt zu vermeiden.

Ihr solltet euren Artikel also nochmal in Ruhe überdenken bevor Ihr jemanden voller Wut beleidigt oder gar verleumdet.

Denn das muss sich niemand gefallen lassen und kann schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Und was sich erst einmal im Internet befindet, das bekommt man da nur ganz schwer wieder raus.

Selbst wenn Ihr euren ursprünglichen Beitrag löscht oder umformuliert, existiert mit Sicherheit noch irgendwo ein Abbild des Originalposts.

Genau wie in der Schule, abschreiben ist verboten

Eine "saure Gurken-Zeit" gibt es auch in den besten Blogs mal. Es fällt einem einfach nichts Neues ein, die Zeit ist zu knapp für kreative Beiträge oder der Blogger hat einfach eine Schreibblockade.

Einige Zeitgenossen machen es sich dann einfach und übernehmen einfach Beiträge aus anderen Blogs oder von Webseiten. Im schlimmsten Fall sogar als 1:1 kopiert.

Abgesehen davon, das dieses Vorgehen unfair ist, ist es zudem auch verboten. Das Urheberrecht schützt die Beiträge aller Autoren, auch die von Bloggern.

Deshalb lasst euch grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung geben, wenn Ihr Beiträge (egal ob Texte, Bilder oder Videos) von anderen Urhebern in eurem Blog verwenden wollt.

Das gilt auch für nur auszugsweise Verwendung. Ihr erspart euch damit eine Menge Ärger. Solltet Ihr den Urheber nicht ausfindig machen können, verzichtet besser auf die Verwendung des Materials.

Besonders hinsichtlich Zitate, sind uns einige Fälle bekannt, die Bloggern in der Vergangenheit zum Verhängnis wurden.

Nicht nur, dass ihr beim Kopieren im Internet, gerade bei Beiträgen von größeren Portalen oder Agenturen mit Sicherheit mit einer Abmahnung rechnen könnt, schadet ihr dadurch auch noch eurem eigenen Blog.

Suchmaschinen erkennen nämlich mehrfach vorhandene, identische Beiträge als "duplicate content" und werten alle Seiten auf denen dieser gefunden wird automatisch ab.

Dem Kind einen Namen geben

Noch vor eurem ersten Blogartikel wartet die Hürde der Namensgebung für den Blog auf euch. Neben der Grundvoraussetzung das der Name noch frei ist, sollte und muss er folgende Kriterien erfüllen:

  • Die gewählte Webadresse ist idealerweise einprägsam und originell. Zu lang sollte sie auch nicht sein.
  • Das wichtigste für einen rechtssicheren Webauftritt ist jedoch, dass der Name keine Rechte anderer verletzt. Im Klartext Markennamen und Unternehmensbezeichnungen sind tabu.
  • Selbst wenn die Adresse aktuell noch frei ist, würde ein bekanntes Unternehmen bei einem Rechtsstreit um die Adresse den Vorzug bekommen. Namen von Printmedien und Fernsehformaten sind ebenso verboten.

Links, erlaubt und erwünscht

Linksetzungen sind ebenso erlaubt wie unproblematisch, da ihr durch den Link ja keinen eigenen Beitrag vorspiegelt, sondern den Beitrag des Urhebers nur hervorhebt.

Durch den Link erhält der Urheber mehr Leser und mehr Traffic. Und darüber freut sich jeder, der einen eigenen Internetauftritt betreibt.

Wann ist ein Impressum Pflicht?

Ein privater Blog braucht generell kein Impressum. Das sich in vielen Blogs trotzdem ein Impressum findet, liegt an der unsicheren Rechtslage im Internet.

Die Justiz hält mit der Geschwindigkeit der neuen Medien selten Schritt, weshalb es oftmals keine eindeutigen Regelungen gibt oder diese bei Inkrafttreten schon wieder veraltet sind.

Wenn ihr mit eurem Blog jedoch auch Einnahmen generieren wollt, beispielsweise durch Anzeigenschaltung oder ein Abo-System, wird der Blog gewerblich.

Dann ist ein Impressum zwingend vorgeschrieben. Hierbei spielt die Höhe der Einnahmen keine Rolle.

Selbst ein Werbeumsatz von nur wenigen Euro pro Monat macht eine Webseite oder einen Blog gewerblich und verpflichtet zur Erstellung eines rechtssicheren Impressums.

Datenschutzerklärung und Hinweis auf die Verwendung von Cookies

Als Betreiber eines privaten Blogs, der nicht plant die Daten seiner Besucher zu erheben und auszuwerten solltet ihr trotzdem eine Datenschutzerklärung erstellen und problemlos einsehbar platzieren.

Viele Blogbetreiber nutzen ein CMS-System wie WordPress oder Joomla und diese speichern die Informationen über alle Nutzer ganz automatisch.

Die Einbindung eines Kontaktformulars zählt ebenfalls zur Erfassung personenbezogener Daten wie Name, E-Mail-Adresse und weiterer Angaben und erfordert somit ebenfalls eine Datenschutzerklärung.

Eine weitere Verpflichtung zu einer Datenschutzerklärung ergibt sich, wenn ihr ein Social-Media Plugin wie zum Beispiel einen Like-Button mit einbindet.

Generell sollte ein Cookie Hinweis, der auf die Datenschutzerklärung verweist, integriert werden.

Die Datenschutzerklärung für euren Webauftritt muss folgendes enthalten:

  • In welchem Umfang werden personenbezogene Daten erfasst?
  • Den Grund für die Erfassung?
  • Ist die Weitergabe der Daten geplant oder ausgeschlossen und wie sind die Bedingungen der Weitergabe?
  • Erläuterung der Kontrollmechanismen und Beschwerdemöglichkeiten für die Nutzer.

Außerdem müsst Ihr als Betreiber darüber aufklären, mit welchen Tools und Anwendungen Ihr die Daten erhebt.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Kontaktformulare
  • Analyse-Tools
  • Newsletter-Abos
  • Gewinnspiele

Ihr müsst darlegen was ihr euch von der geplanten Datenerhebung erhofft und die Besucher eures Blogs oder eurer Webseite über ihr Widerspruchsrecht informieren.

Die technischen Möglichkeiten zur Wahrung des Widerspruchsrechts müssen von euch bereitgestellt werden.

Auf beinahe jeder Website erfolgt die Speicherung und Verwendung von Daten mithilfe von Cookies.

Diese kleinen Textdateien, die bei dem Besuch einer Website auf der Festplatte eines PC´s gespeichert werden, werden genutzt, um wiederkehrende Besucher zu identifizieren oder um individualisierte Werbeanzeigen einzublenden.

Die Funktion und die Datennutzung eurer Cookies solltet ihr in eurer Datenschutzerklärung ausführlich darstellen und erklären.

Grundsätzlich dürfen die erhobenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden, für den Ihr sie laut eurer Datenschutzerklärung erfasst habt.

Eine Weitergabe ist deshalb auch nur zur Erfüllung des genannten Zweckes gestattet. Als Beispiel kann die Weitergabe an einen Versanddienstleister nach einem Online Einkauf dienen.

Schlussendlich musst du deine Nutzer auch noch über die Voraussetzungen zur Löschung der von dir erhobenen Daten informieren.

Die Löschung muss auf Verlangen des Nutzers erfolgen oder wenn der Grund für die Erhebung hinfällig geworden ist.

Zur Übersicht zum Einsteiger Guide.

Wenn euch dieser Beitrag gefallen hat, dann abonniert uns bitte auf Facebook und Twitter.

al
Myron Youshaei
Als Kommentator, Texter und Online Redakteur erlernte ich die ansprechende Aufbereitung von Web Inhalten. Dieser Wissenshunger hat mich täglich angetrieben immer mehr herauszufinden.
Kommentare
Kommentar schreiben
angemeldet als . Abmelden?
Kommentar beantoworten
Erstellen einen kostenlosen Account, um einen Kommentar zu schreiben.
Ich habe bereits einen Account, logge mich ein